Ja - sie haben schon richtig gelesen. Der wesentliche Unterschied zwischen einem Rechtsstaat und einem Schurkenstaat ist: Seinen Staatsbürgern wird - das Recht - gewährleistet ! Genau so steht es in Artikel 28 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland. Dort heißt es: Die verfassungsmässige Ordnung in den Ländern gewährleistet der Bund ! Haben sie sich einmal gefragt, wie der Bund das in der täglichen Praxis überhaupt leisten will ? Wie will der Bund sicherstellen, dass in allen Behörden - in den Rathäusern, den Landratsämtern und den Finanzämtern und Gerichten - um nur einige zu nennen - die verfassungsmässige Ordnung sicherstellen will. Er - der Bund - hat nämlich - keinerlei Kontrollsysteme - darüber, was dort passiert. Jeder Sachbearbeiter kann vor Ort - nach Belieben - seinen Frust an dem höchsten aller Verfassungsorgane - dem Volk - also dem Souverän, von dem alle Macht auszugehen hat, ausleben.
Von jedem Unternehmen in Industrie und Wirtschaft fordert der Staat - unter anderem über das Produkthaftungsgesetz - eine umfangreiche Kontrolle der Produkte vor Verlassen der Werkshallen. Dies dient vor allem dem Verbraucherschutz.
Doch wer schützt die Staatsbürger vor dem Staat ? Hier fehlen jede Art von wirksamen Kontrollmassnahmen. Hier herrscht häufig noch Willkür und Menschenverachtung wie im tiefsten Mittelalter.
Und wenn dann jemand die Bundeskanzlerin Angela Merkel CDU anschreibt und sie dazu auffordert diese permanenten Verfassunbgsbrüche der Behörden - nach Artikel 28 Grundgesetz - mit geeigneten Maßnahmen endlich zu beenden, trifft er lediglich auf dümmliches Schweigen.
60 Jahre nach Bestehen des Grundgesetzes kann und muß man von der Regierung verlangen können, endlich dafür zu sorgen, dass das Grundgesetz und die international anerkannten Menschenrechte - endlich - auch in den Behörden des Staates bekannt gegegeben werden und - verbindlich - eingehalten werden.
Mehr über die Aktion - die die Bundeskanzlerin Angela Merkel und ihrer CDU - jetzt - zwingen will - den Staatsbürgern - die Verfassung in allen Behörden des Landes zu gewährleisten, lesen sie auf meinem Kanal bei Youtube: http://www.youtube.com/wok1234567
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# Was ist unter dem „Homogenitätsprinzip“ zu verstehen?
AntwortenLöschenUnter dem „Homogenitätsprinzip“ versteht man die in Art. 28 Abs. 1 Satz 1 GG niedergelegte Bestimmung, dass die verfassungsmäßige Ordnung in den Ländern den Grundsätzen des republikanischen, demokratischen und sozialen Rechtsstaates im Sinne des Grundgesetzes entsprechen muss (Art. 28 Abs. 1 Satz 1 GG).
# Wie kann die Einhaltung des Homogenitätsprinzips gewährleistet werden?
Durch den Bund (Art. 28 Abs. 3 GG), dem allerdings hierdurch keine besonderen Befugnisse eingeräumt werden (Rdnr. 715)
Anm: Der Begriff "Gewährleistung" hört sich wunderbar an, mehr aber auch nicht. Der Art. 28 Abs. 3 GG (der Bund "gewährleistet" die Einhaltung des Homogenitätsprinzips) kann nur noch als Paragraphen-Leiche erkannt werden. Anstelle von "gewährleistet" greift das Gesetz durch auswechseln des Begriffs "garantiert" , welcher zur Garantie der Rechtanwendung die Auslegung der ANWENDUNG des Rechts garantiert.
....auch wichtig: es ist "Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, nicht "Das Grundgesetzder Bundesrepublik Deutschland.
Bitte verstehen Sie diesen Kommentar nicht als Kritik bezüglich des Inhaltes des Artikels oder des Autors - im Gegenteil. Es erfreut mich, wenn sich die Menschen zur politischen sowie juristischen Willensbildung interessieren. Die Menschen in Deutschland leben in einem rechtsfreien Raum, ferner soll damit angedeutet sein, das die Menschenrechtsverletzungen in der BRD keine Straftaten sind, weil das Gesetz fehlt. Dies bedeutet, man kann mögliche Fehlurteile durch Juristen Richtern usw. nicht beschweren, bzw. Opfer von Willkür sind und können nichnt durch Anwendung des Rechts vor Straftaten im Amt schützen...dies bemerken die Menschen erst, wenn sie in solch eine Situation gelangen. Ich hoffe, ich habe Sie mit diesem Beitrag nicht überumpelt...
Sollte das Interesse zum Thema Recht weiterhin Bestand haben...
Die Aufhebung der wichtigsten Gesetze
Mit besten Grüßen
Andreas Helten
Zur Beamtenkriminalitaet sowie der dahergehenden organisierten Verbrechen ,kann ich auch noch ein Schaeffchen beitragen.
AntwortenLöschenSchaut Euch bitte einmal diese Seite an http://www.die-akte-nina.com/
hier noch ein paar erneuerte Aufschaltungen http://www.die-akte.nina.com/luegenfroehlich.htm
http://www.die-akte.nina.com/kriminellerentzug.htm
http://www.die-akte.nina.com/froehlichsschutzraum.htm
http://www.die-akte.nina.com/wirksam.htm
http://www.die-akte.nina.com/freundeundhelfer1.htm
http://www.die-akte.nina.com/freundeundhelfer2.htm
Es ist , selbst laut Anwalt (der aus Furcht? nicht zur morgigen Verhandlung kommt- wegen angeblicher Beleidigung)davon auszugehen, dass von der Schusswaffe Gebrauch gemacht wird, denn die Beteiligten Beamten, die selbst als Zeugen dort erscheinen, aber sicher nicht wie vom Vater gewollt unter Eid aussagen werden, wurden dazu angehalten Schusswaffen mitzubringen! Das sind die selben Beamten, die unrechtmaessige Hausdurchsuchungen , sowie Folter und Gewaltandrohung begangen haben. In diesem Kinderhaendlernetz sind auch Richter sowie der Kinderschutzbund Stuttgart beteiligt.
Allen Grund dazu ,also einen unschuldigen Menschen zu beseitigen, der Beweise an Hand authentischer Nachweise hat und die trotz zwei unrechtlichen Hausdurchsuchungen, Beseitigungsgewahrsam mit Folter etc. noch vorhanden sind.