Mittwoch, 29. April 2009

Wie wehrt man sich legal und erfolgreich gegen ein Staatsverbrechen ?

Natürlich waren sich auch die Autoren des Grundgesetzes bereits darüber im Klaren, dass auch der Staat selbst Straftaten an seinen eigenen Bürgern begehen wird. Es wird immer wieder Politiker, Staatsbeamte und Richter geben die Straftaten begehen werden. Der Prozentsatz der Kriminellen unter den Staatsbeamten dürfte sich nicht wesentlich von vergleichbaren anderen Berufsgruppen unterscheiden. Und weil das so ist, gibt es im Strafgesetzbuch eine Reihe von Paragraphen, die Straftaten im Amt unter Strafe stellen. So zum Beispiel : Rechtsbeugung nach § 339 StGB und Unterlassen der Diensthandlung nach § 336 StGB. Strafmass bis zu 5 Jahre Haft !

Und es war den Staatsgründern ebenso klar, dass es auch Richter gibt, die mit vollem Vorsatz und immer wieder solche Straftaten begehen werden. Mit anderen Worten: Die Opfer von Staatsverbrechen haben auf dem üblichen Rechtsweg - also beim Gang durch die Instanzen der Gerichte - in aller Regel keinerlei Chancen.

Es ist auch heute in diesem Lande immer noch so gut wie unmöglich einen integeren Staatsanwalt zu finden, der bereit ist gegen einen straffällig gewordenen Richter zu ermitteln und ihn in Untersuchungshaft zu nehmen. Ebenso aussichtslos ist es einen Richter zu finden der gegen einen kriminellen Richterkollegen ein Strafverfahren eröffnen wird.

Die Justiz also selbst ist es, die aus einem Rechsstaat immer wieder einen Unrechtsstaat machen kann. Und das frei nach Belieben und ohne jede Konsequenzen fürchten zu müssen. Und sie werden auch keinen Justizminister, keinen Ministerpräsident oder gar die Bundeskanzlerin oder den Bundespräsident dazu bewegen können - eindeutig kriminelle Richter - aus dem Amt zu jagen und ihnen als Staatsbürger die Menschenwürde - die nach Artikel 1 Grundgesetz - unantastbar ist und von jeder Staatsgewalt zu achten und zu schützen ist - wiederzugeben und die Menschenrechte in der Bundesrepublik Deutschland wieder herzustellen.

Und weil dies alles so ist, gibt es im Grundgesetz einen besonderen Artikel mit dem sich - jeder - Staatsbürger gegen diese Staatsverbrecher im Amt wehren kann. Dies ist der Artikel 20 - das Widerstandsrecht ! Nach diesem Artikel hat jeder Deutsche das Recht gegen - jeden - vorzuehen der die verfassungsmässige Ordnung ausser Kraft gesetzt hat. Und das so lange bis sie wieder hergestellt ist.

Ich möchte daher alle Opfer von Staatsverbrechen ermuntern diesen Artikel 20 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden und sich gegen diese oft extrem perversen Staatsverbrecher - die in nahezu allen Ämtern dieses Staates ihr Unwesen treiben - zur Wehr zu setzen !

Bauen sie gegen die betreffenden Personen - persönlich - so lange Druck auf Basis dieses Widerstandsrechtes auf bis man ihnen ihr zustehendes gutes Recht wieder einräumt. Diese Typen sind absolut menschenverachtend und rücksichtslos ! Daher steigern sie ihre Massnahmen und den Druck so lange bis sich der Erfolg einstellt. Das Grundgesetz gibt ihnen - ganz zweifelsfrei - das Recht dazu !

Wenn sie nach plausibler Analyse sicher sind - und ihnen das möglicherweise auch ein ordentlicher Rechtsanwalt bestätigt hat - dass sie absolut im Recht sind, dann lassen sie sich von kriminellen Staatsbeamten - auch wenn es sich um Richter handelt - nicht länger verarschen.

Sie - persönlich - sind in diesem Staat und nach der Verfassung schliesslich das höchste aller Verfassungsorgane - der Souverän - von dem alle Macht auszugehen hat und nicht die straffällig gewordenen Staatsbeamten.

Und kein Richter hat das Recht ein Unrechtsurteil auch noch im Namen des Volkes zu verkünden ! Denn das Volk will gerechte Urteile und keine Kriminellen die das Amt des Richters ausüben !

Dienstag, 28. April 2009

Menschenrechtsverletzungen durch die Regierung der Bundesrepublik Deutschland

Es gibt auch im Jahr 2009 mitten in Europa noch Tabus über die sich die Medien hartnäckig weigern zu berichten: Menschenrechtsverletzungen - begangen - durch die eigene Regierung. Kein Verlag, kein Fernsehsender wagt es über so ein Thema zu berichten. Tausende von Straftaten - begangen durch Beamte des Staates - werden durch das BKA - das Bundeskriminalamt - in der Statistik über Beamtenkriminalität - seit Jahrzehnten erfasst. Doch die Bundesregierung weigert sich erfolgreich gegenzusteuern. Und das ist nur die Spitze des Eisberges ! Noch viel höher dürfte die Dunkelziffer ausfallen.

Nach Artikel 28 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland hat die Bundesregierung dem Staatsbürger die verfassungsmässige Ordnung und die Einhaltung der international anerkannten Menschenrechte unbedingt zu garantieren. Doch sie weigert sich - alljährlich tausendfach - dies zu tun. Denn sie ist rein managementtechnisch dazu gar nicht in der Lage. Sie verfügt weder über funktionierende Kontrollsysteme noch über die Bereitschaft die Menschenrechte einzuhalten, sie zu kontrollieren und Rechtssicherheit zu garantieren. Und sie erfüllt damit - in jedem einzelnen Fall - den Straftatbestand des Unterlassens der Diensthandlung nach § 336 StGB. Strafmass bis zu 5 Jahre Haft !

Die Bundesregierung behandelt das höchste aller Verfassungsorgane - den Souverän - von dem - alle - Macht auszugehen hat - das Volk - immer noch als unmündigen Trottel. Sie lässt zu, dass durch unzählige Fehlurteile der Gerichte flächendeckendes Unrecht praktiziert werden kann und jeder Provinzrichter seine Launen und seine personifizierte Unfähigkeit zu Lasten des höchsten aller Verfassungsorgane - ungehindert ausleben kann !

So lange Mangels juristischer Qualitätssicherung und Endkontrolle diese Straftatbestände nicht beseitigt worden sind - wie es in der Wirtschaft längst üblich ist, um Kunden vor Schaden zu bewahren - bleibt jedes Gericht im Lande ein potentieller Verfassungsbrecher in dem die Menschenrechte zum perversen Glücksspiel degradiert werden.

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