Mittwoch, 29. April 2009

Wie wehrt man sich legal und erfolgreich gegen ein Staatsverbrechen ?

Natürlich waren sich auch die Autoren des Grundgesetzes bereits darüber im Klaren, dass auch der Staat selbst Straftaten an seinen eigenen Bürgern begehen wird. Es wird immer wieder Politiker, Staatsbeamte und Richter geben die Straftaten begehen werden. Der Prozentsatz der Kriminellen unter den Staatsbeamten dürfte sich nicht wesentlich von vergleichbaren anderen Berufsgruppen unterscheiden. Und weil das so ist, gibt es im Strafgesetzbuch eine Reihe von Paragraphen, die Straftaten im Amt unter Strafe stellen. So zum Beispiel : Rechtsbeugung nach § 339 StGB und Unterlassen der Diensthandlung nach § 336 StGB. Strafmass bis zu 5 Jahre Haft !

Und es war den Staatsgründern ebenso klar, dass es auch Richter gibt, die mit vollem Vorsatz und immer wieder solche Straftaten begehen werden. Mit anderen Worten: Die Opfer von Staatsverbrechen haben auf dem üblichen Rechtsweg - also beim Gang durch die Instanzen der Gerichte - in aller Regel keinerlei Chancen.

Es ist auch heute in diesem Lande immer noch so gut wie unmöglich einen integeren Staatsanwalt zu finden, der bereit ist gegen einen straffällig gewordenen Richter zu ermitteln und ihn in Untersuchungshaft zu nehmen. Ebenso aussichtslos ist es einen Richter zu finden der gegen einen kriminellen Richterkollegen ein Strafverfahren eröffnen wird.

Die Justiz also selbst ist es, die aus einem Rechsstaat immer wieder einen Unrechtsstaat machen kann. Und das frei nach Belieben und ohne jede Konsequenzen fürchten zu müssen. Und sie werden auch keinen Justizminister, keinen Ministerpräsident oder gar die Bundeskanzlerin oder den Bundespräsident dazu bewegen können - eindeutig kriminelle Richter - aus dem Amt zu jagen und ihnen als Staatsbürger die Menschenwürde - die nach Artikel 1 Grundgesetz - unantastbar ist und von jeder Staatsgewalt zu achten und zu schützen ist - wiederzugeben und die Menschenrechte in der Bundesrepublik Deutschland wieder herzustellen.

Und weil dies alles so ist, gibt es im Grundgesetz einen besonderen Artikel mit dem sich - jeder - Staatsbürger gegen diese Staatsverbrecher im Amt wehren kann. Dies ist der Artikel 20 - das Widerstandsrecht ! Nach diesem Artikel hat jeder Deutsche das Recht gegen - jeden - vorzuehen der die verfassungsmässige Ordnung ausser Kraft gesetzt hat. Und das so lange bis sie wieder hergestellt ist.

Ich möchte daher alle Opfer von Staatsverbrechen ermuntern diesen Artikel 20 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden und sich gegen diese oft extrem perversen Staatsverbrecher - die in nahezu allen Ämtern dieses Staates ihr Unwesen treiben - zur Wehr zu setzen !

Bauen sie gegen die betreffenden Personen - persönlich - so lange Druck auf Basis dieses Widerstandsrechtes auf bis man ihnen ihr zustehendes gutes Recht wieder einräumt. Diese Typen sind absolut menschenverachtend und rücksichtslos ! Daher steigern sie ihre Massnahmen und den Druck so lange bis sich der Erfolg einstellt. Das Grundgesetz gibt ihnen - ganz zweifelsfrei - das Recht dazu !

Wenn sie nach plausibler Analyse sicher sind - und ihnen das möglicherweise auch ein ordentlicher Rechtsanwalt bestätigt hat - dass sie absolut im Recht sind, dann lassen sie sich von kriminellen Staatsbeamten - auch wenn es sich um Richter handelt - nicht länger verarschen.

Sie - persönlich - sind in diesem Staat und nach der Verfassung schliesslich das höchste aller Verfassungsorgane - der Souverän - von dem alle Macht auszugehen hat und nicht die straffällig gewordenen Staatsbeamten.

Und kein Richter hat das Recht ein Unrechtsurteil auch noch im Namen des Volkes zu verkünden ! Denn das Volk will gerechte Urteile und keine Kriminellen die das Amt des Richters ausüben !

6 Kommentare:

  1. "Und weil dies alles so ist, gibt es im Grundgesetz einen besonderen Artikel mit dem sich - jeder - Staatsbürger gegen diese Staatsverbrecher im Amt wehren kann. Dies ist der Artikel 20 - das Widerstandsrecht ! Nach diesem Artikel hat jeder Deutsche das Recht gegen - jeden - vorzuehen der die verfassungsmässige Ordnung ausser Kraft gesetzt hat. Und das so lange bis sie wieder hergestellt ist.[..] Ich möchte daher alle Opfer von Staatsverbrechen ermuntern diesen Artikel 20 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden und sich gegen diese oft extrem perversen Staatsverbrecher - die in nahezu allen Ämtern dieses Staates ihr Unwesen treiben - zur Wehr zu setzen !"

    Satz 4 (Widerstandsrecht) aus Artikel 20 GG steht bewusst an letzter Stelle, also Satz 4

    Artikel 20 GG enthält nämlich eine Reihe höchst verfänglicher Sätze, die in letzter Zeit häufig zitiert, aber nicht richtig gelesen, werden:

    Satz 1: „Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.“

    Was jedoch unter demokratisch und sozial zu verstehen ist, bleibt der herrschenden pseudo-demokratischen- und sozialen parteilichen Nomenklatur vorbehalten.

    Satz 2: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus.“

    Kaum ein Satz im Grundgesetz für die Bundesrepublik ist weniger wahr als dieser. Die Aufstellung der Kandidaten erfolgt in den Hinterzimmern der Parteizentralen und entspricht einer perfiden Machtverteilung auf den Listenplätzen (Landeslisten/Wahllisten); nach Opportunität und Eignung derer, die sich in der Parteienhierarchie durch starre Funktionen nach oben geschlängelt haben. Von einer Direktwahl der Kandidaten durch das Volk, in dezentralen (und damit überschaubaren Wahlkreisen), wie z.B. in Großbritannien oder der Schweiz, kann in Deutschland überhaupt nicht die Rede sein. Heuchlerisch und verlogen wird die Masse von der politischen Klasse erst dumm gemacht, dann teuer für dumm verkauft.

    Und vor diesem Hintergrund mutiert der folgende

    Satz 2 im Abs. 2 des Artikels 20 GG dann zur absoluten Vollendung einer Farce: „Sie (die Staatsgewalt) wird vom Volke in Wahlen(ja) und Abstimmungen(nein) und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.„

    Gut gebrüllt und noch besser gelogen, denn diese besonderen Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt, und insbesondere der Rechtsprechung, sind allesamt in den Händen der Parteien. "In Wahlen und Abstimmungen": Wahlrecht wird uns eingeräumt, aber Stimmrecht eben nicht, denn dies würde "Volksabstimmung" bedeuten. Sogar der Bundesgerichtshof ist paritätisch mit genehmen Figuren der herrschenden Parteien besetzt. In Satz 3 des gleichen Artikels lesen wir: „Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.„

    Davon abgesehen, dass wir bis heute – entgegen der klaren Anweisung aus Artikel 146 GG – überhaupt keine Verfassung haben, unterstehen auch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung ausschließlich den „Organen“, die fernab von jedem Volkeswillen und ausschließlich opportunistischen Gesichtspunkten, nämlich nach Parteizugehörigkeit verteilt und unterworfen sind – über Gesetz und Recht befinden und beschließen.

    Satz 4 aus Artikel 20 GG, der das „Widerstandsrecht“ für jedermann determiniert, gegen diejenigen aufzustehen, die es unternehmen, „diese Ordnung zu beseitigen“; wer diesen Satz tiefer durchdenkt, müsste ein unwohles Gefühl aufkommen. Dieser Satz wird von den wenigsten verstanden, so sagt er doch deutlich: Recht auf Widerstand gegen jeden der es unternimmt, diese, nämlich aus Satz 1 bis Satz 3 bestehende Un-„Ordnung“ zu beseitigen, sie (diese Ordnung) also genau so zu lassen wie sie ist.

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  2. gibts so eine art widerstandsrecht auch in österreich - weiß das jemand?

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  3. "INVVOLVERE" nenne ich die korrupte Richterin des Amtsgerichts Hamburg- Mitte und Vorstandsmitglied der St. Nikolai - Kirche in Hamburg, die meine Bürger- und Menschenrechte verletzt hat. Ihr wahre Name klingt ähnlich wie INVOLVIEREN = hineinziehen und es war auch so: Um die 20 Richter hin bis zum Bundesgerichtshof waren involviert, um diese korrupte Richterin zu decken. Das Alles für einen Streitwert von 72 €, denn damals ging es um Prinzip, was sie sich als "christliches" schwarzes Schäfchen nicht vorstellen konnte. Ein Betrüger, Chef des Mundo Hispanico in Hamburg bezahlte mein ehrlich verdientes Honorar nicht. Ein eigentlich einfaches Mahnverfahren sollte folgen, leider mit den schon genannten Ergebnissen. Diese Richterin ist nicht nur dreist, sondern dilettantisch und einfältig. Das machte die richterliche Deckung ihrer Kollegen schwieriger. Die ablehnende Entscheidung auf meinem Antrag über ihre Befangenheit verfasste anscheinend sie selbst. Ihr Name stand als Autorin des gerichtlichen Schreibens und dieses Schreiben kam erst nach einem Frist, den sie selbst für das Entscheidungsurteil im Mahnverfahren gestellt hatte. Tja, so viel Dummheit ist in den deutschen Gerichten möglich. Frau "INVVOLVERE" entschied, dass sie nicht befangen ist. Gemäß ZPO §45:(1) Über das Ablehnungsgesuch entscheidet das Gericht, dem der Abgelehnte angehört, ohne dessen Mitwirkung. Das war leider nicht ihr einziger "Fehler", für welchen nicht nur ich, sondern alle anderen Steuerzahler bezahlen müssen. Tja, in Namen des Volkes! Das Volk muss blechen und es wird als dumm verkauft! Maritza Schwarten

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  4. wäre das nicht schön wenn es auch solche blog beiträge gäbe über becker-jastrow und den kindesmissbrauch im gladiolenweg 45, 90768 Fürth unter hohepriester franz?

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