Mittwoch, 8. Mai 2013

Ministerpräsident Bouffier und Ex-Ministerpräsident Koch zur Aufklärung eines Justizverbrechens aufgefordert !

Deutschland ist kein Rechtstaat ! Justizbeamte können jedes Gesetz brechen und die Staatsbürger um ihre Rechte betrügen, denn sie können sich darauf verlassen von den Landesregierungen zuverlässig unterstützt zu werden. So ist es in Hessen möglich, einem mittelständischen Unternehmer seine Aktiengesellschaft von absoluten Nichtaktionären stehlen zu lassen. Der Unternehmer verfügt - laut Notarvertrag - über 100% der Aktien. Mehr geht ja wohl nicht. Dieser Notarvertrag liegt dem Handelsregister von Anfang an vor. Doch die Wirtschaftskriminellen Volker Deibert, Bühler und Klar haben sich mit dem Rechtsanwalt Marc Malpricht aus Hannover zusammengatan und in dem Notariat Reszat und Kühne - ebenfalls Hannover - einen Notar gefunden, der den absoluten Nichtaktionären eine illegale Hauptversammlung ohne einen einzigen Aktionär protokolliert hat und die dann auch in das Handelsregister eingetragen wurde. Dann haben sie den 100%igen Alleinvorstand aus dem Handelsregister löschen lassen - also aus seinem eigenen Unternehmen geworfen - und sich selbst eingesetzt. Mit einem Schlosser haben sie das Büroschloss austauschen lassen und schon haben sie über die AG verfügt.

Exakt dasselbe hat Adolf Hitler mit den Juden gemacht. auch er hat ihnen ihre Unternehmen gestohlenh und sie anschliessend rechtlos gestellt. Es hat sich also nichts geändert.

Denn heute sind diese Staatsverbrechen in Deutschland wieder möglich geworden.

Dem 100%igen Alleinaktionär hat man um sämtliche Rechte betrogen, die ihm das Gesetz einräumt - nämlich das alleinige Recht der Anmeldung einer Hauptversammlung, das alleinige Recht der Teilnahme an der Hauptversammlung, das alleinige Recht die Aufsichichtsräte zu bestellen und zu entlassen und das alleinige Recht Alleinvorstand seiner AG zu sein.

Die Staatsanwaltschaft in Darmstadt weigert sich seit Jahren diesen Fall aufzuklären. Das liegt vor allem daran, dass Richter sich der Falschbeurkundungungen im Amt schuldig gemacht haben, denn sie sind es, die das Recht zu garantieren haben. Und ihnen wurde - nie - auch nur eine einzige Aktienurkunde durch die Wirtschaftskriminellen vorgelegt ! Die Staatsanwaltschaft in Darmstadt schützt also vor allem die krimiellen Richter auch um den Preis, dass sie sich selbst schuldig machen und den Straftatbestand der Strafvereitelung im Amt begangen haben.

Der damalige Ministerpräsident Roland Koch hat dem betrogenen Unternehmer auf der Homepage von Abgeordnetenwatch empfohlen, sich an die für Amtsdelikte zuständige Behörde im Innenministerium zu wenden. Was auch erfolgt ist. Doch bis heute gab es von dort keinerlei Lebenszeichen.
Dann wurde Ministerpräsident Bouffier gebeten sich des Falles anzunehmen. Er teilte mit, die Strafanzeige an das Justizministerium weitergeleitet zu haben. Doch dann ereignete sich wieder nichts.
Nun hat sich der Unternehmer an die Baufirma Bilfinger SE in Mannheim gewandt und die Strafanzeige dorthin geschickt mit der Bitte sie an ihren Vorstandsvorsitzenden Roland Koch - dem Ex-Ministerpräsident von Hessen - weiterzuleiten. Und nun endlich kam Antwort von Justizministerium in Hessen. Man hat den Fall der Beamtenkriminalität an den Generalstaatsanwalt in Frankfurt weitergeleitet und der hat einen Oberstaatsanwalt in Darmstadt mit der Aufklärung beauftragt.

Man muss sich schon fragen was es da so Schwierges aufzukären gibt und warum es so lange dauert.
Es muss einen nicht wundern, wenn die zehn NSU-Morde viele Jahre nicht aufgeklärt werden konnten.
Dass jetzt Bewegung in den Fall gekommen ist, dürfte in aller erster Linie der Tatsache zu verdanken sein, dass Roland Koch - um dessen Altlasten als hessischer Ministerpräsident es jetzt geht - bei Bilfinger SE in Mannheim nicht gerne hören möchte, dass es in seiner Zeit als Ministerpräsident derart schwere Justizverbrechen gegeben hat, zu deren Aufklärung er damals nichts beitragen wollte.

3 Kommentare:

  1. Ich meine auch, daß jede Person, die sich über Ihr Handeln ein Urteil bilden will, die Internetseite anschauen sollte, die Sie seinerzeit zwecks Werbung um Aktienzeichner aufschalten ließen. Sie erinnern sich? Es sollten an die Aktienzeichner Mobiltelefone und Mercedes-Benz SLK verlost werden. Keine Angst: ich habe sie zu Beweissicherungszwecken archiviert, ebenso wie die Unterlagen, die Sie als Emissionsprospekt für atypisch stille Beteiligungen verstanden wissen wollten und die offensichtlich durch eine provisionsmotivierte Vertriebsstruktur vertrieben worden waren. Ich fand die Kommentare der BAFIN hierzu ebenso erhellend wie die Ihrer ehemaligen Wirtschaftsprüferin.

    Ferner unterstelle ich einmal mutig, daß Sie, Herr Ludwig, wissen, was Sie tun, wenn Sie wie an dieser Stelle derartig weitgehende Thesen über Dritte veröffentlichen, deren Beweisantritt Sie bislang schuldig geblieben sind. Unter anderem involvieren Sie einen Notar und einen Rechtsanwalt, dessen Kommentar zur Nennung seines Namens in diesem Blog auch durchaus erhellend war. Machen wir es doch für den Einstieg ganz einfach: Benennen Sie uns doch bitte einmal das Aktenzeichen, unter dem ich angeblich wegen eines Wirtschaftsdeliktes verurteilt sei, nebst Benennung der zuständigen Behörde und des Delikts. Alle interessierten Leser dieses Blogs werden es zu schätzen wissen.

    Herr Ludwig, mögen Sie sich nicht ein anderes Betätigungsfeld suchen?

    Mit freundlichen Grüßen

    Volker Deibert

    AntwortenLöschen
  2. Sie bewohnten damals miet- und nebenkostenfrei eine Wohnung der AG, ohne hierfür einen Vertrag oder sonstige Berechtigung vorweisen zu können. Sie reagierten weder auf Briefe, Anrufe oder persönliche Besuche. Folglich musste sich der neu bestellte Vorstand zum Zwecke der Funktionsausübung als legitimer gesetzlicher Vertreter den Zutritt zum Büro der AG per Schlosser verschaffen - nachdem sich der Schlosser von der Ordnungsmäßigkeit des Vorhabens in Form eines vorgelegtes Gerichtsbeschlusses überzeugt hatte. Sie bezogen ausweislich der Kontounterlagen Vorstandsgehälter aus der Firma, für die es keinen Anstellungsvertrag und keinen Aufsichtsratsbeschluss gab. Hierüber hat die Ludwig AG Immobilien unter meiner Ägide eine Klage gegen Sie über rund TEUR 175 Schadenersatz zzgl. Zinsen rechtskräftig gewonnen.

    Mal ganz am Rande gefragt: Aus welchem Grund wurde mit der Gründung der Ludwig AG Immobilien seinerzeit von Ihnen in Baden-Württemberg begonnen, dann kurzfristig in Bensheim (Hessen) weitergemacht und der Sitz zeitnah wieder nach Laudenbach (Baden-Württemberg) verlegt? Hat es womöglich damit zu tun, dass örtlich zuständige Gerichte oder Gutachter die verschuldete, wohl nicht einmal fertiggestellte Immobilie, die Sie als Sacheinlage zur Gründung eingelegt wissen wollten, nicht mit der gewünschten knappen einen Million DM im Wert bestätigen wollten? Leider sind Sie dem Markt auch bislang eine Herleitung des Emissionspreises von EUR 24 je Stückaktie mit einem anteiligen Nennwert von je EUR 1,000000942 (sic!) schuldig geblieben. Den Wahrheitsgehalt Ihrer seinerzeitigen Antwort auf meine Frage („Den Preis hat die BAFIN so festgelegt.“) möge jeder beurteilen, der etwas Ahnung von der Materie hat.

    Sie, Herr Lothar Karl-Werner Ludwig, scheinen m.E. ein wegen Betruges verurteilter Straftäter zu sein, Az. LG Mannheim 632 Js 30574/00. Eine zudem gegen Sie eingereichte Strafanzeige wegen Insolvenzverschleppung hätte m.E. ihre Berechtigung gehabt.

    Ihnen wurde nie auch nur eine Aktie "gestohlen" - wie soll das auch gehen? Weder die Zahl der ausgegebenen Aktien noch die Höhe des gezeichneten Kapitals der AG haben sich seit Ihrer Abberufung als Vorstand verändert. Sie haben jedoch (sofern wir einmal die bislang unbewiesene Behauptung Ihres Aktienbesitzes als richtig unterstellen wollen) nie Ihr Recht genutzt, bei der Gesellschaft eine HV-Einberufung zu verlangen und sind auch nie zu einer der ordnungsgemäß einberufenen Hauptversammlungen gekommen, siehe HV-Protokolle in der Registerakte, Az. HRB Mannheim 432496. Nicht einmal Geschäftsberichte haben Sie bei der Gesellschaft angefordert.

    Ich erinnere jedoch auch an Ihren fruchtlosen Versuch, mich persönlich auf Schadenersatz zu verklagen. Das zuständige Landgericht hatte Ihnen jedoch offenbar mangels Erfolgsaussicht die Gewährung von Prozeßkostenhilfe verwährt, es kam also nicht einmal zu einem Verhandlungstermin. Ferner habe ich erfahren, dass Sie wohl mindestens vier Strafanzeigen gegen mich eingereicht haben. Die Tatsache, dass die Behörden es nicht einmal für nötig befanden, von mir eine Stellungnahme zu Ihren Vorwürfen anzufordern, spricht wohl eine deutliche Sprache.

    Aus der Registerakte der Ludwig AG Immobilien geht jedoch für jeden, der sie sich einzusehen die Mühe macht, m.E. recht eindeutig hervor, daß Sie während Ihrer Zeit als Alleinvorstand es mindestens verabsäumt haben, gemäß den Vorschriften des Aktiengesetzes Jahresabschlüsse aufzustellen, für deren Feststellung zu sorgen und diese dann zu veröffentlichen, ferner Hauptversammlungen einzuberufen, abzuhalten und deren Protokolle zu veröffentlichen. Auch weitere Pflichtveröffentlichungen habe ich bislang vergeblich gesucht. Alle Bekanntmachungen der Gesellschaft, die ich im Bundesanzeiger finde, stammen aus der Zeit nach Ihrer Abberufung als Vorstand. Vielleicht helfen Sie mir und anderen Interessierten gelegentlich und weisen die Erfüllung Ihrer seinerzeitigen, gesetzlichen Offenlegungspflichten nach.

    AntwortenLöschen
  3. War Herr Lothar Karl-Werner Ludwig angemessen beraten worden?

    Sehr geehrter Herr Lothar Karl-Werner Ludwig,
    Gründer und ehemaliger Alleinvorstand der Ludwig AG Immobilien (Laudenbach/Bergstr.),

    ich gebe Ihnen durchaus recht, wenn Sie feststellen, dass die Organe der Rechtspflege in Deutschland nicht immer so funktionieren, wie man sich das als Bürger vorstellt. Damit enden jedoch bereits die Punkte, über die zwischen uns Einigkeit besteht.
    Eigentlich kann jeder, der auch nur ein wenig mit Aktiengesellschaften und deren Rechtsverhältnissen befaßt ist, schnell beurteilen, ob Sie in Bezug auf Ihre Thesen angemessen und korrekt beraten worden sind. Nach meinen Informationen stellt sich die Situation jedoch gänzlich anders dar, als Sie dies behaupten – bitte korrigieren Sie mich unter Vorlage der jeweiligen Beweismittel, wenn ich etwas falsch aufgenommen haben sollte, da ich bemüht bin, keine Unwahrheiten über andere Personen zu verbreiten (Sie auch, Herr Ludwig?):
    Die Angabe "100% der Aktien" kann schon nicht richtig sein. Ausweislich der Strafakte bei der St.A. Mannheim hatten Sie offenbar einige tausend Aktien bei ca. 50 Investoren gegen Zahlung von EUR 24,-- je Stückaktie verkauft. Ihr Bestätigungsschreiben über meinen Besitz an Aktien liegt mir im Original vor und wurde vom Registergericht Mannheim als Nachweis meiner Berechtigung anerkannt, die Bestellung von Aufsichtsratsmitgliedern nach § 104 AktG zu beantragen, Az. AG Mannheim AR 84/01 (W). Das Gericht hatte also weder Zweifel an meiner Antragsberechtigung, noch an der Begründetheit meiner Anträge. Selbst Sie hatten kein Rechtsmittel dagegen eingelegt.

    Sie wurden ausweislich der Gerichtsakte zur Stellungnahme aufgefordert, hatten aber offenbar keine Einwände - weder gegen meine Bestellung, noch die der Herren Bühler und Klar zu Mitgliedern des Aufsichtsrats. Immerhin hätten Sie auch im Vorfeld verhindern können, daß Ihnen Ihre vormaligen Aufsichtsratsmitglieder die Mandate niederlegen. Deren Motive zu ergründen, ist nicht meine Aufgabe, doch die Einlassungen der beiden Ex-Aufsichtsratsmitglieder, gegen die im Nachgang im Namen der Ludwig AG Immobilien Schadenersatzprozesse geführt und einvernehmlich beendet wurden, waren sehr aufschlußreich. Die Schriftsätze habe ich gelesen, und in der mündlichen Verhandlung beim LG Mannheim war ich persönlich anwesend – ganz im Gegensatz zu Ihnen.

    Sie wurden vom neuen, gerichtlich bestellten Aufsichtsrat umgehend als Vorstand abberufen. Der neu bestellte Vorstand stellte fest, dass die AG insolvenzreif ist. 95% der Wohnungen im Eigentum der AG waren bereits von Gläubigerbanken beschlagnahmt und wurden zwangsverwaltet. Da der pflichtgemäß gestellte Insolvenzantrag mangels Masse abgelehnt wurde (Az. AG Hannover, 907 IN 715/02 -6-), wurde die AG in der Folge liquidiert. Dabei mussten auch über 100 atypisch stille Beteiligungsverträge behandelt werden, mit denen Sie Geld bei Investoren eingesammelt (oder es zumindest versucht) hatten. Eine ordnungsgemäße Buchführung konnten wir bei Ihnen allerdings nicht vorfinden, allerdings einen überfüllten Briefkasten, der offenbar wochenlang nicht geleert worden war.

    AntwortenLöschen